Tödlicher Wespenstich als Dienstunfall
Verstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen, handelt es sich um einen Dienstunfall. Das hat das VG Berlin entschieden und damit der klagenden Witwe eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zugesprochen (Az. 7 K 394/23).
Source: Datev – Tödlicher Wespenstich als Dienstunfall