EuGH zur Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren
EuGH-Generalanwältin Medina: entschied: Die Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren, verstößt möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht (Rs. C-233/23).
Source: Datev – EuGH zur Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren