Pauschalreise: Kein Rücktritt durch Nichterscheinen

Das AG München entschied, dass das Nichterscheinen am Flughafen aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht zum Rücktritt vor Reisebeginn führt (Az. 242 C 15369/23).
Source: Datev – Pauschalreise: Kein Rücktritt durch Nichterscheinen

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