Einziehung mehrerer Immobilien sowie weiterer Vermögenswerte im selbstständigen Einziehungsverfahren angeordnet
Das LG Berlin I hat im sog. selbstständigen Einziehungsverfahren die Einziehung von insgesamt fünf Immobilien bzw. Miteigentumsanteilen an Immobilien sowie damit in Zusammenhang stehender Ansprüche aus Miet- und Pachtforderungen angeordnet. Das Gericht war der Überzeugung, dass die Immobilien mit rechtswidrig erlangtem Vermögen finanziert worden sind (Az. 502 KLs 17/21).
Source: Datev – Einziehung mehrerer Immobilien sowie weiterer Vermögenswerte im selbstständigen Einziehungsverfahren angeordnet