Regelung zum Familienzuschlag im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nicht mit allgemeinem Gleichheitssatz der Landesverfassung vereinbar

Baden-Württemberg gewährt seinen Beamten einen kinderbezogenen Familienzuschlag. Für Teilzeitbeschäftigte wird dieser gekürzt, ebenso wenn beide Elternteile Anspruch haben. In Fällen, in denen beide Begrenzungen einschlägig sind, muss das Land laut VerfGH Baden-Württemberg jetzt nachbessern (Az. 1 GR 24/22).
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