Zwischen Detektiveinsatz und Datenschutz – Anspruch auf Offenlegung eines Detektivberichts nach geheimer Observation durch die Versicherung?

Beauftragt eine Versicherung im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchsstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen. So das OLG Oldenburg (Az. 13 U 48/23).
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