Anwälte müssen nicht anlasslos über Insolvenzgefahr aufklären
Trägt der Mandant keine Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr des Gegners vor, so muss der Anwalt ihn hierüber auch nicht aufklären. Auf diese Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. 24 U 1/23) macht die BRAK aufmerksam.
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