Corona-Hilfen für Selbstständige als beitragspflichtiges Einkommen

Zuschüsse aus dem Programm „Soforthilfe Corona“ für Selbstständige, die steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, unterliegen für freiwillig Krankenversicherte der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt (Az. L 4 KR 82/24).
Source: Datev – Corona-Hilfen für Selbstständige als beitragspflichtiges Einkommen