Polizeibeamter wegen Diebstahls mit Waffen in Uniform aus dem Dienst entfernt

Ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Diebstahl mit Waffen begangen hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 3 A 10264/24.OVG).
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