Auch bei Sonnenallergie – UV-Schutz bleibt Eigenverantwortung
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist (Az. L 16 KR 14/22).
Source: Datev – Auch bei Sonnenallergie – UV-Schutz bleibt Eigenverantwortung