Corona-Infektionen eines Polizisten und eines Lehrers sind als Dienstunfall anzuerkennen

Der BayVGH hat die Berufungen des Freistaates Bayern gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Augsburg und Würzburg zurückgewiesen und den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, die jeweils bei den Klägern eingetretenen Corona-Infektionen als Dienstunfall anzuerkennen (Az. 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809).
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