Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit den Liegenschaftszinssätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind (Az. 3 K 3188/21).
Source: Datev – Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin