Personalmangel bei Gepäckverladung an Flughäfen als außergewöhnlicher Umstand

Bei einem Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung, der zu einer großen Verspätung des Fluges geführt hat, kann es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handeln. So der EuGH (Rs. C-405/23).
Source: Datev – Personalmangel bei Gepäckverladung an Flughäfen als außergewöhnlicher Umstand

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