Beiträge an einen Solidarverein können Sonderausgaben sein
Das FG Münster entschied, dass Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt (Az. 11 K 820/19).
Source: Datev – Beiträge an einen Solidarverein können Sonderausgaben sein