Reguläre Migration: Rat der EU gibt grünes Licht für kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige
Der Rat der EU hat am 12.04.2024 eine Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis angenommen. Ziel dieses Rechtsakts ist es, Menschen mit den Qualifikationen und Talenten anzuziehen, die in der EU benötigt werden, und Mängel in Bezug auf die reguläre Migration in die EU zu beseitigen.
Source: Datev – Reguläre Migration: Rat der EU gibt grünes Licht für kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige