Außereheliche Beziehung mit Folgen ist nicht immer ein Härtefall

Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Ehefrau, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, sich nicht wegen unzumutbarer Härte vor Ablauf des sog. Trennungsjahres scheiden lassen kann (Az. 2 WF 26/24).
Source: Datev – Außereheliche Beziehung mit Folgen ist nicht immer ein Härtefall

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker