Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall im Rahmen einer „Wie-Beschäftigung“ liegt bei Renovierungsarbeiten zugunsten des Schwiegersohns und der Tochter nicht vor. So entschied das SG Düsseldorf (Az. S 6 U 284/20).
Source: Datev – Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall