Betriebserlaubnis für Verbund aus zwei Apotheken in Düsseldorf und zwei Apotheken in Aachen muss erteilt werden
Die Stadt Düsseldorf ist verpflichtet, fünf Apothekern eine Erlaubnis für den gemeinsamen Betrieb von zwei Apotheken in Düsseldorf und zwei Apotheken in Aachen zu erteilen. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 26 K 2364/23).
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