Erfolglose Dieselklage: Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
Im Streit um Schadensersatz wegen behaupteter Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wies das AG München eine Klage gegen einen Automobilhersteller auf Zahlung von 2.175 Euro ab, da kein Vermögensschaden vorliegt (Az. 142 C 20380/23).
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