Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe

Der raumordnerische Entscheid und ein darin integrierter Zielabweichungsbescheid stellen grundsätzlich keine europarechtliche Beihilfe dar. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 149/23).
Source: Datev – Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe