OVG bestätigt Pflicht zur Vorlage eines Masernimmunitätsnachweises für schulpflichtige Kinder

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, wonach Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontraindikation besteht (Az. 1 S 80/23 u. a.).
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