Phishing-Angriff: Keine Haftung der Bank
Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags, bestätigte das OLG Frankfurt (Az. 3 U 3/23).
Source: Datev – Phishing-Angriff: Keine Haftung der Bank