Entscheidung zu Bestellbuttons bei Facebook und Instagram
Das OLG Düsseldorf hat der Meta Platforms Ireland Limited untersagt, den Bestellprozess der von ihr angebotenen kostenpflichtigen werbefreien Nutzung der sozialen Netzwerke „Facebook“ und „Instagram“ durch Auslösen einer Schaltfläche zu gestalten, ohne dass sich auf dem Bestellbutton ein eindeutiger Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung befindet (Az. I-20 UKlaG 4/23).
Source: Datev – Entscheidung zu Bestellbuttons bei Facebook und Instagram