BdSt: „Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!“

Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungsfest! Der BdSt bekräftigt seine Auffassung mit Nachdruck und hat eine entsprechende Stellungnahme gemeinsam mit dem DStV an das Bundesverfassungsgericht gesandt.
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