Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags

Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen neu geregelt (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10003 :019).
Source: Datev – Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags