Keine Kostenerstattung für Augen-OP in türkischer Privatklinik

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die operative Therapie eines grauen Stars im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann (Az. L 16 KR 196/23).
Source: Datev – Keine Kostenerstattung für Augen-OP in türkischer Privatklinik

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