Zahlungen an den Förderverein einer Schule können im Falle der Weiterleitung Schulgeld darstellen

Das FG Münster entschied, dass Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, Schulgelder i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen können (Az. 13 K 841/21 E).
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