Syndici: Vereinbarter Wechsel zu verbundenem Unternehmen

Wird das Arbeitsverhältnis einer Syndikusanwältin mittels dreiseitiger Vereinbarung praktisch unverändert übernommen, gilt ihre Zulassung fort. So entschied der AGH Baden-Württemberg (Az. AGH 5/2023 II).
Source: Datev – Syndici: Vereinbarter Wechsel zu verbundenem Unternehmen

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