„Schutzmaskenpauschale“ nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung unterliegt der Umsatzsteuer

Die sog. Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Fassung vom 14. Dezember 2020 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies entschied das FG Niedersachsen (Az. 5 K 45/22 und 5 K 136/22).
Source: Datev – „Schutzmaskenpauschale“ nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung unterliegt der Umsatzsteuer

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker