BFH zur nachträglichen Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Der BFH nimmt u. a. Stelleung zu der Frage, ob eine Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung eines gerichtlich durchgesetzten Pflichtteilergänzungsanspruchs sowie der damit verbundenen Gerichtskosten und Prozesszinsen gem. § 10 Abs. 5 Nrn. 2 und 3 ErbStG änderbar ist (Az. II R 5/21).
Source: Datev – BFH zur nachträglichen Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

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