Bei Rot stehen, bei Grün gehen? – Zur Haftung bei Unfall zwischen Fußgänger und „Kreuzungsräumer“
Gibt es Stau auf einer Kreuzung und schaltet eine Fußgängerampel auf Grün, müssen Fußgänger vor dem Losgehen sicherstellen, dass die Autos warten werden. Darauf wies das LG Lübeck hin (Az. 3 O 336/22).
Source: Datev – Bei Rot stehen, bei Grün gehen? – Zur Haftung bei Unfall zwischen Fußgänger und „Kreuzungsräumer“