Übergangsregelung für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU hat die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Abschlussprüfern übertragen. Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen ihre Befähigung zukünftig im Wirtschaftsprüfungsexamen nachweisen.
Source: Datev – Übergangsregelung für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung