Kunstfreiheit zieht: Markenrechtlicher Schutz von Luxus-Handtaschen
Das LG Frankfurt hat Eilanträge der Herstellerin einer markenrechtlich geschützten und weltweit bekannten Luxus-Handtasche zurückgewiesen. Sie könne sich nicht mit Erfolg auf europäischen Markenrechtsschutz berufen. Erforderlich sei eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Herstellerin der Luxus-Handtasche und der Kunstfreiheit der Antragsgegnerin (Az. 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23).
Source: Datev – Kunstfreiheit zieht: Markenrechtlicher Schutz von Luxus-Handtaschen