Virtuelle und hybride Versammlungen der Kammern
Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer (BNotK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sollen künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/8674) vor.
Source: Datev – Virtuelle und hybride Versammlungen der Kammern