Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird. Das berichtet das BMF.
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