Zurückgenommene Kontosperre: Social-Media-Konzern muss Prozesskosten tragen

Bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne kann man eilige gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das LG Lübeck entschied, wer die Prozesskosten trägt, wenn das Profil schon freigegeben wird, bevor das Gericht entscheiden kann (Az. 15 O 2/23).
Source: Datev – Zurückgenommene Kontosperre: Social-Media-Konzern muss Prozesskosten tragen

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