Rüge der Prozessvollmacht darf nicht missbraucht werden

Wie alle Prozesshandlungen darf auch die Rüge der Prozessvollmacht nicht missbraucht werden, um den Prozess zu verzögern. Der Verstoß gegen das Missbrauchsverbot führe dazu, dass es der Vorlage einer Originalprozessvollmacht nicht bedürfe. So das KG Berlin (Az. 7 U 127/21). Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Rüge der Prozessvollmacht darf nicht missbraucht werden

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker