Reiseveranstalter an zu günstig berechneten Reisepreis gebunden
Das AG München verurteilte eine Reiseveranstalterin zur Zahlung einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit i. H. v. 719,50 Euro (Az. 113 C 13080/22).
Source: Datev – Reiseveranstalter an zu günstig berechneten Reisepreis gebunden