EuGH zum Rücktritt von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände
Der EuGH hat zum Rücktritt von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände entschieden: Ein nationales Gericht darf den Reisenden unter bestimmten Voraussetzungen über sein Rücktrittsrecht ohne Gebühren informieren (Rs. C-83/22).
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