Schulterblick statt Rückfahrkamera – Zur Unfallhaftung beim Rückwärtsfahren
Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 113/21).
Source: Datev – Schulterblick statt Rückfahrkamera – Zur Unfallhaftung beim Rückwärtsfahren