BFH: Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 SGB IV kein Arbeitslohn

Der BFH nahm dazu Stellung, ob die Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber über (pauschale) sozialversicherungsrechtliche Summenbescheide nach § 28f Abs. 2 SGB IV zu Arbeitslohn führt (Az. VI R 27/20).
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