Rückflug mit Hindernissen – Fluggastrechte bei Schlechtwetter
Schlechtes Wetter allein lässt nach dem Gesetz die fällige Entschädigung für Flugverspätung nicht entfallen. Gewitter, starke Regen- oder Schneefälle seien übliche Ereignisse, mit denen Fluggesellschaften rechnen müssen. So das LG Lübeck (Az. 14 S 33/23).
Source: Datev – Rückflug mit Hindernissen – Fluggastrechte bei Schlechtwetter