Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten
Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 4 K 468/21 u. a.).
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