Zur verschuldensunabhängigen Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen an Bord
Der EuGH entschied bzgl. von Unfällen an Bord eines Flugzeugs: Die nach dem Übereinkommen von Montreal vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung von Fluggesellschaften erstreckt sich auf eine unzureichende medizinische Erstversorgung an Bord (Rs. C-510/21).
Source: Datev – Zur verschuldensunabhängigen Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen an Bord