Zur Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“
Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22).
Source: Datev – Zur Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“