Haftung bei (vermeintlichem) Wildunfall
Das LG Koblenz hatte zu entscheiden, ob die Teilkaskoversicherung einen Sachschaden zu regulieren hat, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs aufgrund von behauptetem Wildwechsel in den Graben fährt (Az. 10 O 227/22).
Source: Datev – Haftung bei (vermeintlichem) Wildunfall