Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
Der Anwendungserlass des BMF zu § 146a der Abgabenordnung wird ab dem 1. Januar 2024 neu gefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen (Az. IV D 2 – S-0316-a / 20 / 10003 :006).
Source: Datev – Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO