BFH: Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden können, in denen die Einkünfte eines angestellten Chefarztes aus im Krankenhaus erbrachten wahlärztlichen Leistungen doppelt, nämlich sowohl in den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als auch in denjenigen aus freiberuflicher Tätigkeit, enthalten sind (Az. VIII R 9/20).
Source: Datev – BFH: Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker