Auch Verbandsvertreter müssen elektronischen Rechtsverkehr nutzen
Werden Syndikusanwältinnen und -anwälte für einen Verband gegenüber einem Gericht tätig, müssen sie den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. So entschied das BAG (Az. 10 AZB 18/22). Darauf weist die BRAK hin.
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