Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH hindert nicht an teilweiser Fortsetzung des Ausgangsverfahrens

Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen. So der EuGH (Rs. C-176/22).
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